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Reichskonkordat

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Reichskonkordat Artikel

Als Reichskonkordat wird das am 20.07 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich unterzeichnete Konkordat genannt. In ihm wurde das Verhältnis zwischen deutschem Reich und der katholischen Kirche geregelt. Es ist auch heute noch für die Bundesrepublik Deutschland gültig.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Das Reichskonkordat vom 20.07 1933 Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Zu den gescheiterten Verhandlungen in der Weimarer Republik

Nach der eingeschränkten Festschreibung der Trennung von Staat und Kirche in der Weimarer Verfassung von 1919 versuchten der Vatikan und der in der Zentrumspartei politisch tätige deutsche Klerus, ein Konkordat mit dem deutschen Reich zu vereinbaren. Die vom Nuntius(Kardinal-Staatssekretär) Eugenio Pacelli, dem späteren Papst Pius XII. gestellten Forderungen waren für die demokratisch gewählten Reichsregierungen jedoch unannehmbar.

Buch-Tipp: Das Reichskonkordat. [Beil.]. Dokumentenverzeichnis, Personenregister, Sachregister., Druckberichtigungen Eine Beschreibung zum Buch "Das Reichskonkordat. [Beil. ]. Dokumentenverzeichnis, Personenregister, Sachregister. , Druckberichtigungen" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

Zu den Verhandlungen, Inhalten und ersten Ergebnissen des Reichskonkordats mit der Hitler-Regierung

Im Zuge der Machtergreifung der Nationalsozialisten unter Adolf Hitler wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. Beteiligt war auf kirchlicher Seite neben Pacelli auch der Führer der Zentrumspartei Prälat Ludwig Kaas. Die Grundgedanken zu dem Text kamen von Kardinal Michael von Faulhaber . Franz von Papen verhandelte auf der Seite der Reichsregierung. Er war aber ebenfalls mit der katholischen Kirche verbunden. Bis Juni 1932 war er Mitglied der Zentrumspartei, und nachdem Krieg wurde er zu dem päpstlichen Geheimkämmerer ernannt. Papen traf sich bereits am 4.01 1933, also vor der Regierungsbildung, mit Hitler, um über das Konkordat zu sprechen. Dabei machte er deutlich, dass die Zerschlagung der sozialdemokratischen und kommunistischen Parteien in dem Interesse des Papstes lag, und dass, wenn dies geschehe, auch auf die politische Betätigung des Klerus verzichtet werden könne.

Die Regelungen des Konkordats beschreiben größtenteils die z.T. weitreichenden Rechte der katholischen Kirche. Als Gegenleistung bekamen die Nationalsozialisten die Zustimmung der Zentrumspartei zu dem Ermächtigungsgesetz, das ca. mit deren Hilfe eine Zweidrittelmehrheit bekommen konnte. Ein weiteres Interesse der Nationalsozialisten lag in der Ruhigstellung der katholischen Kritiker (Artikel 16 und 32) und in der Erlangung einer außenpolitischen Anerkennung der neuen Regierung. Das Reichskonkordat war ihr erstes außenpolitisches Abkommen. Alle diese Absichte wurden erreicht. Erst als die Regierung Teile der Konkordatsvereinbarungen brach (Streitpunkt war insbesondere Artikel 31), kam Kritik an deren Kirchenpolitik auf, die in der Enzyklika "Mit brennender Sorge" (1937) von Papst Pius XI. gipfelte. Seit Ende 1935 gab es heftige Auseinandersetzungen zwischen Teilen der katholischen Kirche und dem Hitler-Regime um das Schulwesen, die Orden und die katholische Jugend- und Arbeiterorganisationen(siehe auch Rossaint-Prozess , christlicher Widerstand ).

Buch-Tipp: Das Reichskonkordat. [Hauptwerk] Das Buch "Das Reichskonkordat. [Hauptwerk]" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch.

Zu den Beschreibungen des Reichskonkordats

Die wesentlichen Punkte des Konkordats sind:

  • Bekenntnisfreiheit und Freiheit der Religionsausübung (Artikel 1)
  • Fortbestand der Konkordate mit Bayern (1924), Preußen (1929) und Baden (1932) (Artikel 2)
  • freie Korrespondenz zwischen dem heiligen Stuhl und allen deutschen Katholiken (Artikel 4)
  • Geistliche erhalten den gleichen Schutz des Staates wie Staatsbeamte (Artikel 5)
  • keine Zwangsvollstreckungins Amtseinkommen der Geistlichen (Artikel 8)
  • Geistliche Kleidung darf ca. von Geistlichen getragen werden. Strafen wie beim Missbrauch militärischer Uniformen (Artikel 10)
  • Kirchengemeinden und andere Kirchenorganisationen sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes (Artikel 13)
  • Recht der Kirchen auf Erhebung von Kirchensteuern (Schlussprotokoll zu Artikel 13)
  • Treueeid der Bischöfe: "(...) Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen (...)" (Artikel 16)
  • Staatsleistungen an die Kirche können ca. in dem "freundschaftlichen Einvernehmen" abgeschafft werden. (Artikel 18)
  • Katholischer Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. (Artikel 21)
  • Katholische Religionslehrer dürfen ca. mit Zustimmung des Bischofs eingestellt werden. (Artikel 22)
  • Beibehaltung und Neueinrichtung katholischer Bekenntnisschulen (Artikel 23)
  • Garantie der Militärseelsorge (Artikel 27)
  • Schutz der katholischen Organisationen und Verbände und Ermöglichung des Gottesdienstbesuches (Artikel 31)
  • Keine Mitgliedschaft von Geistlichen und Ordensleuten in politischen Parteien und keine Tätigkeit für diese. (Artikel 32)
Buch-Tipp: Das Verhältnis zwischen katholischer Kirche und faschistischem Staat in Italien und die Rezeption in deutschen Zentrumskreisen (1922-1933) Die Beschreibung für das Buch "Das Verhältnis zwischen katholischer Kirche und faschistischem Staat in Italien und die Rezeption in deutschen Zentrumskreisen (1922-1933)" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers...

Zu dem Geheimanhang des Konkordats bezüglich der Militärseelsorge bei der Mobilisierung

In einem Geheimanhang wurde die Befreiung der Kleriker vom Militärdienst in dem Falle der Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht geregelt. Die allgemeine Wehrpflicht verstieß gegen den Versailler Vertrag.

Das Konkordat wurde am 20.07 von Papen und Pacelli unterzeichnet. Die Ratifikation erfolgte am 10.09.

Buch-Tipp: Nationalsozialistische Machtergreifung und Reichskonkordat Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Nationalsozialistische Machtergreifung und Reichskonkordat". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Zu der Erfolgsbeurteilung seitens der Hitler-Regierung

Das Reichskonkordat trug dazu bei, das Misstrauen der katholischen Bevölkerung gegenüber der Hitler-Regierung abzuschwächen. Zusätzlich wurde das internationale Ansehen des Hitler-Regimes aufgewertet. In der Sitzung der Reichsregierung vom 14.07 1933 erklärte Adolf Hitler:

  • das Reichskonkordat bringe die rückhaltlose Anerkennung des Regimes durch den Vatikan,
  • es widerlege die Behauptung, der Nationalsozialismus sei unchristlich und kirchenfeindlich,
Buch-Tipp: Reichskonkordat und Länder Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Reichskonkordat und Länder". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Zur Bewertung des Konkordats nachdem Hitler-Regime

Nach dem Zweiten Weltkrieg war zunächst umstritten, ob das Reichskonkordat zusätzlich Bestand habe. Das Bundesverfassungsgericht bejahte dies am 26. März 1957 in dem so genannten Konkordatsurteil. Damit ist das Reichskonkordat das einzige heute noch gültige außenpolitische Abkommen aus der Nazizeit.

Neben der fehlenden demokratischen Legitimation und den Umständen des Zustandekommens des Konkordats wird von Kritikern vor allem das Unterlaufen der Trennung von Staat und Kirche kritisiert. Artikel 18 des Konkordats schreibt darüber hinaus staatliche Leistungen an die katholische Kirche fort und steht damit in dem Widerspruch zu dem Artikel 138 der Weimarer Verfassung, der über Artikel 140 des Grundgesetzes weiterbesteht und fordert, dass die "auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung" abzulösen seien, was in den mehr als 80 Jahren seit Verkündung der Weimarer Verfassung nicht geschehen ist.

Buch-Tipp: Reichskonkordat und Länderkonkordate Die Beschreibung für das Buch "Reichskonkordat und Länderkonkordate" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster.

Weblinks


Weiteres zu dem Artikel Reichskonkordat

Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: Machtergreifung, Sitzung, Ansehen, Baden, Kleriker, Enzyklika, Zwangsvollstreckung, Heinrich, Korrespondenz, Staat, Rechte, Memoiren, Krieg, Teilen, Parteien, Kirchen, Kardinal, Zustimmung
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